13.09.2024 bis zum 15.09.2024

 

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Investition in die Sicherheit

Jeden Monat verunglücken in der Bundesrepublik Deutschland rund 50 Menschen tödlich durch Brände, die Mehrheit stirbt an den Folgen einer Rauchgasintoxikation. In jedem Haushalt sind unzählige potenzielle Brandquellen vorzufinden. Besonders häufig und gefährlich sind Schwel-brände, die durch defekte elektrische Geräte ausgelöst werden können und meistens unentdeckt giftigen Brandrauch produzieren. Innerhalb weniger Minuten nach Brandausbruch breitet sich der giftige Brandrauch in einer Wohnung vollständig aus. Das Problem besteht darin, dass der Brandrauch einen hohen Anteil an Kohlenmonoxid besitzt und schlafende Personen nach wenigen Atemzügen bewusstlos werden und somit keine Chance für eine eigenständige Rettung haben. Der Erstickungstod tritt demnach vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte ein. Installieren Sie Rauch-melder in Ihrer Wohnung oder Ihrem Eigenheim und nutzen Sie das lebensrettende kostengünstige Frühwarnsystem! Durch den Einsatz von Rauchmeldern werden Sie und Ihre Familie auch im Schlaf rechtzeitig auf einen möglichen Entstehungsbrand hingewiesen und können wichtige Sekunden nutzen, um den Brandraum zu verlassen und um andere Personen zu warnen.

Alarmieren Sie die Einsatzkräfte über die Notrufnummer 112!

Ein Gesetzesentwurf zur Rauchmelderpflicht in Niedersachsen wurde am 14. Dezember 2010 von der niedersächsischen Landesregierung vorgebracht. Die Rauchmelderpflicht wurde am 20.März 2012 durch Ergänzung des § 44 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) um den Absatz 5 eingeführt, wobei zunächst alle Neubauten und Umbauten ab dem 1.11.2012 unmittelbar betroffen waren. Für bestehende Wohnungen wurde eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2015 festgelegt.

Alle Wohnungen in Niedersachsen müssen spätestens ab dem 01. Januar 2016 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

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04.05.2024

 

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